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BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51
Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (u.a. RGSt 5, 29; 63, 6, 8; BGHSt 1, 332) genügte in solchen Fällen die äussere Folge der Tat, um ihre erhöhte Strafbarkeit zu begründen, ohne daß sich das Verschulden des Täters auf die Folge zu erstrecken brauchte. - BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 2, die nicht mehr wie § 2 a Abs. 2 der bisherigen Fassung nur eine Kann-, sondern eine Mußvorschrift ist, gilt auch für das Revisionsgericht (Urt. des erkennenden Senats 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953 sowie Urt. des 5. Strafsenats 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953). - BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53
Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - …
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 2, die nicht mehr wie § 2 a Abs. 2 der bisherigen Fassung nur eine Kann-, sondern eine Mußvorschrift ist, gilt auch für das Revisionsgericht (Urt. des erkennenden Senats 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953 sowie Urt. des 5. Strafsenats 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953).
- RG, 11.03.1927 - I 57/26
1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§ …
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Daß der Gesetzgeber statt des in § 2 a Abs. 2 der bisherigen Fassung gebrauchten Wortes "Entscheidung" entsprechend dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 in der bis zum Gesetz vom 28. Juni 1935 (RGBl I S 839) geltenden Fassung den Ausdruck "Aburteilung" verwendet hat, besagt nicht, daß, wie das Reichsgericht zu § 2 Abs. 2 a.F. nach der früheren Gesetzeslage in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (u.a. RGSt 61, 130, 155), unter der Zeit der "Aburteilung" nur der Zeitpunkt der Verkündung des Urteils durch den Tatrichter zu verstehen sei. - RG, 10.12.1940 - 4 D 569/40
1. Das Gesetz, das die schwerste Strafe androht (§ 73 StGB.), ist in "konkreter" …
- RG, 04.10.1928 - II 383/27
1. Setzt der Zweikampf (§§ 201 flg. StGB.) begrifflich die Austragung eines …
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (u.a. RGSt 5, 29; 63, 6, 8; BGHSt 1, 332) genügte in solchen Fällen die äussere Folge der Tat, um ihre erhöhte Strafbarkeit zu begründen, ohne daß sich das Verschulden des Täters auf die Folge zu erstrecken brauchte. - RG, 28.09.1881 - 1623/81
1. Ist es von Einfluß auf den Thatbestand der Körperverletzung aus §. 224 …
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (u.a. RGSt 5, 29; 63, 6, 8; BGHSt 1, 332) genügte in solchen Fällen die äussere Folge der Tat, um ihre erhöhte Strafbarkeit zu begründen, ohne daß sich das Verschulden des Täters auf die Folge zu erstrecken brauchte. - RG, 17.09.1918 - IV 616/18
Bedarf es des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts, wenn …
Auszug aus BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Der Senat ist daher selbst in der Lage, den Schuldspruch dahin zu ändern, daß die Angeklagte der Brandstiftung nach § 306 Nr. 2 StGB in Tateinheit mit Versicherungsbetrug schuldig ist, § 265 StPO steht dem nicht entgegen, da das Verbrechen gegen § 306 StGB lediglich den Grundtatbestand des Verbrechens gegen § 307 bildet (RGSt 53, 100;. 59, 423 f).
- BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
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Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …
Damit waren die von der A.-G. aus zugänglichen Wohnräume und die von der Vilbelerstrasse aus zu betretenden Wirtschaftsräume des Angeklagten nach ihrer äusseren Erscheinung und inneren Einrichtung (gemeinsames Dach, Fehlen von Brandmauern, unmittelbarer Durchgang) Teile eines zusammenhängenden Gebäudes (RG JW 1931, 3281 Nr. 17, 1936, 262 Nr. 26; BGH 1 StR 804/51 vom 12. Februar 1952, 1 StR 504/53 vom 21. Oktober 1953) Mit der Inbrandsetzung der zum Barraum gehörigen "Künstlergarderobe" wurde daher ein Gebäude in Brand gesetzt, das zur Wohnung von Menschen diente (§ 306 Nr. 2 StGB). - BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
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Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer den Angeklagten in den Fällen 2 und 5 der schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 StGB für schuldig befunden hat, weil die Scheunen der Frau Wieland und des Schad mit den Wohngebäuden zusammengebaut waren (Urt des BGH 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).